Digital Omnibus on AI: Der Unionsgesetzgeber justiert die KI-Verordnung nach
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 ändert der Unionsgesetzgeber die KI-VO (EU) 2024/1689 gezielt, aber substanziell: neue Verbotstatbestände, verschobene Hochrisiko-Fristen, Entlastungen für KMU und Small Mid-Caps — und ein AI Office mit eigenen Durchsetzungsbefugnissen.
